Nur nicht Krisen und Kriege knappern an unserem Wohlbefinden. Überall wird versucht, den Verbraucherschutz einzuengen. Das beste Beispiel ist das Bestreben einiger Kräft aus der Flugfahrt bei den Fluggastrechten. Es gibt aber noch viele weitere Situationen, weiß luckx – das magazin.
Sicherheit wird reduziert
Bei allen täglichen Situationen erleben wie, wie die Verbraucherrechte versucht werden zu umgehen. Manchmal sind es nur kleinere Betrügereien. An anderen Stellen wird gleich groß zugeschlagen. So erleben wir es beim täglichem Einkauf. Doch wer einkauft, Verträge abschließt oder digitale Dienste nutzt, hat umfassende Rechte. Diese werden regelmäßig angepasst. Oft handelt es sich dabei um neue Richtlinien der Europäischen Union (EU), die die Mitgliedstaaten anschließend in nationales Recht umsetzen. Beispielsweise gibt es beim Online-Kauf seit Jahren ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Doch der Widerruf ist oft unnötig kompliziert. Kunden müssen Ansprechpartner suchen, Schreiben formulieren oder Formulare finden. Damit soll bald Schluss sein. So müssen Online-Händler ab Mitte Juni einen leicht auffindbaren und einfach nutzbaren Widerrufs-Button bereitstellen. Der Vertragsrücktritt soll genauso unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst, idealerweise mit einem Klick. Außerdem müssen online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen und die vorgelagerten Informationen künftig verständlicher formuliert sein und dürfen nicht mit juristischen Fachbegriffen überladen werden. Auch der direkte Kontakt zum Anbieter in diesem Bereich soll erleichtert werden. Kunden müssen schneller einen persönlichen Ansprechpartner erreichen können.
Reparieren statt neu kaufen
Die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren muss bis Ende Juli in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie stärkt das Recht auf Reparatur deutlich. Verbraucher können künftig über die zweijährige Gewährleistung hinaus verlangen, dass defekte Produkte repariert werden. Zuständig ist dann vor allem der Hersteller. Er muss Ersatzteile und Reparaturen zu einem angemessenen Preis anbieten, wenn das Produkt grundsätzlich reparierbar ist. Ziel ist es auch, Müllberge und hier insbesondere Elektroschrott, zu reduzieren. Betroffen sind unter anderem Smartphones, Tablets, Waschmaschinen und Geschirrspüler sowie bestimmte Bauteile. Ist ein Produkt mangelhaft und entscheidet sich der Kunde für eine Nachbesserung statt der Lieferung eines neuen Produkts, verlängert sich zudem künftig die Gewährleistung nach der Reparatur um weitere zwölf Monate.
Mehr Transparenz
Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werden in der Werbung oft inflationär genutzt. Die EU-EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers) soll hier für mehr Klarheit sorgen. Unternehmen dürfen Umweltversprechen nur noch machen, wenn sie diese belegen können. Auch Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungen beruhen und dürfen nicht frei erfunden sein. Andernfalls drohen laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BmJV) Abmahnungen.
Immer mehr Menschen verschulden sich durch Online-Zahlungsmodelle. Allein 2024 suchten rund 580.000 Deutsche Schuldnerberatungen auf, fast ein Drittel wegen Online-Schulden. Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie soll hier gegensteuern. Seit November 2025 gelten strengere Regeln für digitale Kreditangebote wie „Buy now, pay later“ („Kauf‘ jetzt, zahl‘ später“). Anbieter müssen Kosten und Bedingungen transparent darstellen und die Kreditwürdigkeit sorgfältig prüfen. Auch zinsfreie Zahlungsaufschübe fallen dann unter die Kleinkredit-Regeln. Fehlen wichtige Informationen, können Anbieter sogar ihren Anspruch auf Zinsen und Gebühren verlieren, wie der Europäische Gerichtshof bereits entschieden hat (Az. C-472/23).